Probleme bei schlüsselfertigem Bauen in Ostwestfalen-Lippe vermeiden

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist auch in in Bielefeld, Paderborn, Hagen, Minden, Herford und Gütersloh gross, das Wissen um mögliche Probleme beim Hausbau jedoch klein.
Warum also nicht auf eine der zahlreichen schlüsselfertigen Lösungen zum Festpreis setzen?

Wenn die Baufirma nicht die bezahlten Leistungen erbringt

In der Regel merken Bauherrn erst viel zu spät, dass die beauftragte Baufirma nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Mal passiert nach der Bezahlung lange Zeit gar nichts, mal wird nachträglich die Bezahlung von Leistungen einngefordert, von denen in Bielefelder oder Gütersloher Bauherrn dachten, sie wären im schlüsselfertigen Kaufpreis enthalten.

Wenn die Baufirma sich totstellt

Geschädigte können ein Lied davon singen: Plötzlich sind frühere Ansprechpartner nicht mehr zu erreichen, Termine zur Besichtigung von Baumängeln werden um Wochen oder Monate verschoben.

Spätestens, wenn dann auch noch Baumaschinen von der Baustelle abgezogen und die Gerüstbauer ihre Sachen packen, dämmert es denn Bauhernn, dass ab hier juristische Hilfe benötigt wird.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

  • Rechtsanwältin Nicola Meise
  • Kölner Str. 18
  • 33647 Bielefeld
  • Tel.: 0521.959 654 92
    eMail: kanzlei@becker-baurecht.nrw
  • Öffnungszeiten
    Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Probleme beim schlüsselfertigen Hausbau resultieren häufig aus:

- versteckte Mehrkosten durch Nachträge
- Qualitätsmängel
- mangelnde Leistungstransparenz der Subunternehmer
- geringe Individualisierung
- unklare Vereinbarungen von Eigenleistungen oder
- unzureichender Insolvenzabsicherung des Bauträgers

Um Qualität zu sichern und Mängel frühzeitig zu erkennen, müssen Bauherren die Baunebenkosten, Grundstückskosten sowie die Kosten für einen unabhängigen Gutachter einplanen.

Wenn Laien-Bauherren auf mit allen Wassern gewaschene Vertriebs-Akrobaten treffen, verwandelt sich der Traum vom eigenen Haus schnell in einen Albtraum.

Schlüsselfertig. Was bedeutet das juristisch?

Erbringt ein Auftragnehmer sämtliche Leistungen, von der Planung bis zur Übergabe des Hauses, oder lässt diese erbringen durch Subunternehmer, so bezeichnet man dies als schlüsselfertig.

Auf Bauherrn ohne Erfahrung wirkt dieser Weg in die eigenen vier Wände überaus reizvoll. Nicht nur, dass es besonders komfortabel ist die gesamte Planung und Bauausführung den Spezialisten zu überlassen, oftmals wird diese Art des Bauens auch noch als besonders günstig angepriesen.
Mehr als 90% aller Einfamilienhaäuser und Zweifamilienhäuser (Fertighäuser genauso wie Massivhäuser) werden bereits nach diesem Prinzip gebaut.

Doch wie immer im Leben gilt auch hier: Wo viel Licht, da viel Schatten.

Becker Baurecht, die Baurechtskanzlei für Bielefeld, Paderborn, Hagen, Minden, Herford und Gütersloh, sagt Ihnen, worauf Sie bei schlüselfertiger Bauweise achten müssen und welche Fallstricke lauern.

Häufige Probleme und Risiken für Bielefelder und Gütersloher Bauherrn bei schlüsselfertiger Bauweise

  • Versteckte Mehrkosten und Nachträge – Vereinbarte Festpreise können durch Änderungs- und Zusatzwünsche des Bauherrn (z.B. andere Fliesen, Keller statt Bodenplatte etc.) stark ansteigen.
  • Minderwertige Qualität und Verarbeitung – Es besteht die Gefahr, dass der Bauträger seine Gewinnmarge steigern will, indem er auf minderwertige Materialien oder billigere Subunternehmer ausweicht.
  • Insolvenz des Bauträgers – Aus Kostengründen wird auf eine vertragliche Insolvenzabsicherung des Bauträgers verzichtet.
  • Nur wenig Spielraum für Individualisierung – Grundriss und Ausstattung sind weitestgehend vorgeschrieben, Änderungswünsche daran mitunter teuer.
  • "Schlüsselfertig" nur unvollständig umgesetzt – "Schlüsselfertig" bedeutet nicht automatisch "bezugsfertig". Fehlende Kücheneinrichtung, ausstehende Malerarbeiten oder lediglich Estrich statt Bodenbelag können sich nachträglich als unvorhergesehene Preistreiber entpuppen.

Leistungen der Baurechtskanzlei Becker Baurecht bei schlüsselfertiger Bauweise

  • Absicherung gegen Insolvenz des Bauträgers – Wir formulieren für Sie eine Vertragserfüllungsbürgschaft.
  • Unabhängige Gutachter – Wir kümmern uns um die Überwachung der Bauabschnitte und Mängelfeststellung durch einen unabhängigen Gutachter.
  • Qualitätssicherung – Wir bestehen auf hochwertiger Ausführung der Baumaßnahmen und die Verwendung hochwertiger Materialien.
  • Baunebenkosten im Blick – Erschließung, Genehmigungen und Finanzierungskosten werden in das Angebot aufgenommen.
  • Vertragsprüfung – Jede mündliche Zusage lassen wir schriftlich festhalten.
  • Definieren der endgültigen Ausbaustufe – Wir fixieren vertraglich rechtssicher die Bedeutung des Begriffs "schlüsselfertig" (Fliesen, Bodenbelag etc., siehe oben).