Privates Baurecht
Bauberatung im Öffentlichen Baurecht
Die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht in Bielefeld und Gütersloh vertritt und berät Sie als Auftragnehmer im Öffentlichen Baurecht ebenso, wie als Bauherrn oder Architekt im Öffentlichen Baurecht gegenüber Gemeinden und Körpersachaften des Öffentlichen Rechts
Öffentliches Baurecht
Das Bauplanungsrecht (oder auch: Städtebaurecht) regelt städtebauliche Vorgänge. Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) handelt es sich dabei um ein Bundesrecht,
d.h.: seine Paragraphen und Vorschriften gelten bundeslandübergreifend.
Der größte Teil im Öffentlichen Baurecht entfällt dabei auf die Bereiche der vorbereitenden Bauplanung (Flächennutzungsplan) und der verbindlichen
Bauplanung (Bebauungsplan).
Kleinere Teilbereiche des BauBG umfassen die Aufgabengebiete Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Wertermittlungsverordnung.
Ergänzt wird das Öffentliche Baurecht um spezielle örtliche Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten in Bebauungsplänen.
Begleitende rechtliche Beratung und Interessensvertretung bei öffentlichen Bauvorhaben
Zwischen dem öffentlichen, bundesweit gültigen, Baurecht und den gesonderten Anforderungen in Hinblick auf spezielle örtliche Anforderungen,
gibt es noch eine Zwischenebene:
Gesetze zum Bauplanungsrecht auf Landesebene zur Regelung von örtlichen Bauvorhaben.
Das wichtigste Gesetz auf Landesebene stellt dabei das Bauordnungsrecht dar. Es bildet zusammen mit der
Landesbauverordnung den Bebauungsrahmen eines einzelnen Grundstücks innerhalb der Kommune.
Unsere Fachanwälte beraten Sie rechtssicher in den komplexen Bereichen Baurecht, Bauplanungsrecht
und Immobilienrecht.
Unsere Fachanwaltskanzlei betreut Mandanten (Bauherrn, Bauunternehmen, Investoren sowie Gemeinden und Körperschaften des Öffentlichen Rechts) in sämtlichen Bereichen des Öffentlichen Baurechts, wie z.B. bei:
- abgelehnten Bauanträgen und Auflagen
- Baustopps
- Nutzungsuntersagungen
- Verletzungen des Nachbarschaftrechts
- Brandschutzauflagen
- Vorbereitung und Durchführung von Baugenehmigungsverfahren
- Nutzungsänderungen
- Erschließungsverträgen
- Städtebaulichen Verträgen
- Bauvorbescheidverfahren und negativen Vorbescheiden
- Baurechtliche Vorgaben in Bezug auf Geschossflächen, Abstandsflächen und überbaubaren Flächen
- Beseitigungsverfügungen