Bauberatung für Privatpersonen

Von der Formulierung des Bauvertrages gemäß der VOB/B bis zum "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB), stellen Umfang und Komplexität vieler Baumaßnahmen hohe Anforderungen an eine rechtssichere Abwicklung

Die Kanzlei Becker Baurecht ist Ihre Anwaltskanzlei für privates Baurecht in Bielefeld & Gütersloh

Juristische Konflikte erkennen und vermeiden

Ob bei der genauen Auslegung vertraglich geschuldeter Bauleistungen, der Geltendmachung von Mängelansprüchen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Bauablaufstörungen oder der Vereinbarung von zusätzlichen Leistungen: Die Fachnawälte der Kanzlei Becker Baurecht in Bielefeld erkennen aufkommende Konflikte zwischen Bauherrn, Architekt und Bauunternehmen bereits vor deren Entstehung.

Begleitende rechtliche Beratung bei privaten Bauvorhaben

Unsere kontinuierliche juristische Beratung, vor und während der Bauphase, verhindert Konflikte zwischen den Parteien bereits im Vorfeld.

Sind Sie als privater Bauherr bereits in eine streitige Auseinandersetzung involviert, so vertreten unsere spezialisierten Baurechtsanwälte Ihre Interessen für ein optimales Ergebnis.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

  • Rechtsanwältin Nicola Meise
  • Kölner Str. 18
  • 33647 Bielefeld
  • Tel.: 0521.959 654 92
    eMail: kanzlei@becker-baurecht.nrw
  • Öffnungszeiten
    Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Beispielhaft bietet die Kanzlei Becker Baurecht hierzu folgende Leistungen:

  • Juristische Beratung und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Bereichen des Privaten Baurechts
  • Nachtragsforderungen bei Leistungsänderung und Vereinbarung zusätzlicher Bauleistungen
  • Juristische Interessenvertretung bei Insolvenz eines Vertragspartners
  • Baubegleitende juristische Betreuung
  • Verhandlung und Erstellung von Bauverträgen und Prüfung bestehender Verträge
  • Juristische Konzepte zu außergerichtlichen Problemlösungen sowie bei der Prozessführung
  • Rechtssichere Fristsetzungen bei Bauverzug und sonstigen Bauablaufstörungen
  • Schlichtung gemäß den Regeln der SO – Bau der ARGE Baurecht (Schlichtungsordnung) des Deutschen Anwaltvereins
  • Exakte Bestimmung der vertraglich vereinbarten Bauleistung
  • Juristische Begleitung bei Projektentwicklungen
  • Koordination von Bauvorhaben
  • Anspruchssicherung gegenüber den beteiligetn Parteien
  • Verjährungswahrung für Regress- und Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen